Sie benötigen Hilfe im Haushalt?

Wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu , deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser Anspruch ist im § 38 SGB V verankert. 

Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, verlängert sich Ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen. Dieser Anspruch ist im § 24 SGB V verankert. 

Wir sind ein erfahrener Dienstleister im Bereich der Haushaltshilfe, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß SGB V, XI und XII. Ganz bewusst haben wir uns auf diese Bereiche spezialisiert. Seit Jahren arbeiten wir als Leistungspartner erfolgreich mit den Kranken- und Pflegekassen zusammen.

Wenn es mal hart auf hart kommt, können die Haushalts-Helden auch innerhalb von 12 / 24 Stunden für eine lückenlose Anschlussversorgung an den Klinikaufenthalt zur Verfügung stehen. Denn oft genug ergibt sich die Notwendigkeit einer unterstützenden Hilfsleistung erst während oder nach der Akut-Behandlung. 

Ihnen steht Haushaltshilfe zu ...

... z.B. nach der Entbindung

Auch nach der Entbindung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Zum Beispiel aufgrund von verordneter Bettruhe nach einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt.   



... z. B. während einer Erkrankung

Auch während einer Erkrankung können Sie eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse in Anspruch nehmen. Wir unterstützen zum Beispiel Menschen mit einer Krebserkrankung.


... z.B. nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren! Wir nehmen Ihnen die Hausarbeiten ab. Die Kosten für eine Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall werden von der Berufsgenossenschaft getragen.

 Was wir für Sie tun

Als anerkannter Leistungserbringer bieten die Haushalts-Helden den Versicherten Unterstützung bei Haushaltshilfe, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Unabhängig davon, ob der Bedarf akut auftritt (z.B. nach einem Unfall, bei plötzlicher schwerer Krankheit, beim Ausfall eines Elternteils) oder vorhersehbar (Reha-Maßnahme, geplante Operation, Kur, Therapien wie Chemo oder Bestrahlung etc.), decken wir die Fortführung der familiären und persönlichen Alltagsabläufe ab. 

Nun bleiben nur noch zwei Dinge, um die Sie sich als Patient oder als Angehöriger kümmern müssen ...

Dies sollten Sie als Nächstes tun:


 1. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, auf der die Dauer und die tägliche Einsatzzeit angegeben ist. Bitte kontaktieren Sie uns gerne auch schon vor der Verordnung, damit wir Ihnen hierzu Empfehlungen geben können.
Attestvordruck herunterladen

2. Mit der Verordnung stellen Sie bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Anträge können meist online gestellt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alternativ können Sie unser Formular verwenden. Um den Rest kümmern sich dann die Haushalts-Helden.

Antrag herunterladen
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